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02.11.2023

Führungskonzept für Menschen mit Seheinschränkungen

Das BAV (Bundesamt für Verkehr) hat seine Richtlinie für das Plangenehmigungsverfahren (PGV) für Bahnanlagen wie Bahnhöfe erweitert. Wir sind proaktiv dabei, die neuen Anforderungen umzusetzen und die Kompetenzen in unserem Tätigkeitsbereich «öffentlich zugängliche Anlagen» zu erhöhen. So sind wir in der Lage, Unterstützung bei der Planung von Bahnhöfen und multimodalen Schnittstellen zu leisten, den Sicherheitsnachweis zu erbringen und das Gutachten für die Personenführung zu erstellen. Die beiden letztgenannten Unterlagen sind für das Plangenehmigungsverfahren im Sinne der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE) erforderlich.

Seit dem 1. September 2023 verlangt das BAV für Projekte in und um Bahnhöfe/Haltestellen des öffentlichen Verkehrs einen Sachverständigenbericht, in dem das Konzept der Personenführung für Personen mit eingeschränkter Mobilität bewertet wird.

Unsere Experten haben ihr Wissen in der vom BAV geforderten Ausbildung vertieft. Sie sind vom BAV zertifiziert, Expertenberichte für die taktil-visuelle Führung von Sehbehinderten zu verfassen und die notwendigen Kontrollen für ein hindernisfreies Vorankommen durchzuführen. Mehrere Bahnhöfe wurden bereits seit August 2023 für verschiedene Bahngesellschaften begutachtet.

Quelle Grafik: Signal AG www.signal.ch