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Ertüchtigung gemeindliche Bushaltestellen (BehiG)

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind die Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht auszugestalten. Das Gesetz sieht für die Anpassung der baulichen Einrichtungen eine Frist bis spätestens Ende 2023 vor. Die Bushaltestellen entlang der Gemeindestrassen von Hünenberg entsprechen heute zum Teil nicht den geltenden Anforderungen bezüglich des behindertengerechten Bauens und sind entsprechend zu sanieren.

Die Haltestellen wurden über das gesamte Gemeindegebiet geprüft und je Haltestelle ein Konzept für die notwendigen Massnahmen erstellt, inklusive zugehöriger Kostenschätzung.

Ort
Hünenberg
Kunde
Gemeinde Hünenberg
Zeitraum
2014
2015
Tätigkeitsfelder
Infrastruktur;Strassenbau;Mobilität & Verkehr;Verkehrsplanung
Erbrachte Leistungen
Vorstudie
Kostenschätzung für Kreditbeschluss
Charakteristische Angaben
Ertüchtigung / Sanierung: 12 Anlegekanten
Anforderungen gemäss: Behindertengleichstellungsgesetz