Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Unser Bekenntnis

Wir erkennen unsere Rolle als Unternehmen und unseren Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage an. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse. Wir verpflichten uns, Menschenrechte in unseren Geschäftstätigkeiten und in unserer Wertschöpfungskette zu achten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverstössen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Neben den in der Schweizerischen Bundesverfassung verankerten Grundrechten beruhen unser menschenrechtliches Verständnis und unsere Sorgfaltspflichtprozesse auf den folgenden international anerkannten menschenrechtlichen Referenzinstrumenten:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)
  • Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Die Gesellschaften der Emch+Berger Gruppe haben ihr menschenrechtliches Engagement in internen Dokumenten angemessen etabliert. In grossen Gesellschaften sind dies namentlich: Personalreglement, Leitbild, Verhaltenskodex («Code of Conduct»), Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung.

Wesentliche für unser Unternehmen relevante Menschenrechtsthemen

Wir setzen uns als Ziel, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere Wertschöpfungsketten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen. Vor diesem Hintergrund haben wir wesentliche für unser Unternehmen relevante Menschenrechtsthemen identifiziert. Auf diese Themenfelder legen wir einen besonderen Fokus:

  • Diskriminierung in jeglicher Form (z.B. nach Geschlecht, Alter, ethischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
  • Korruption und Bestechung

Unsere Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung

Die Achtung der Menschenrechte ist auch bei uns ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung in Abhängigkeit der sich ändernden Bedingungen und unserer Geschäftsaktivitäten. Wir führen in regelmässigen Abständen oder anlassbezogen eine für die jeweilige Gesellschaft angemessene menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durch. Damit sollen die potenziellen und tatsächlichen Risiken und Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten in der Wertschöpfungskette ermittelt, Massnahmen zu deren Minimierung, Beendigung und Verhinderung ergriffen, die Wirksamkeit der Massnahmen kontrolliert sowie Bericht über die Aktivitäten und die identifizierten Risiken erstattet werden.

Ausserhalb der Schweiz erbringen wir zurzeit regelmässige Dienstleistungen in Ländern, deren Due Diligence Response von der UNICEF in ihrem Children’s Rights in the Workplace Index als «Basic» eingestuft wird. Sollten wir künftig Geschäftsbeziehungen in Ländern mit anderer Einstufung verfolgen, verpflichten wir uns zur Durchführung einer angemessenen tiefergehenden menschenrechtlichen Risikoanalyse.

Aufklärung

Wir erachten es als wichtigen Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten, unsere Mitarbeitenden für die Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und die nötigen Kenntnisse für die effektive Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung zu vermitteln. Dieses Bekenntnis ist in unserem Intranet publiziert sowie für unsere Geschäftspartner:innen, Kundeninnen, Kunden und Dienstleister:innen auf unserer Website abrufbar.

Unser Appell

Die Emch+Berger Gruppe ermutigt alle Interessengruppen, ihre Bedenken in Bezug auf unsere Geschäftsaktivitäten und vermutete Verstösse gegen unsere Prinzipien, Werte und Standards, einschliesslich dieser Erklärung, zu äussern. Falls der Verdacht besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten und Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen verursachen oder dazu beitragen, gehen wir dem Verdacht oder konkreten Hinweis sorgfältig und konsequent nach, um diese zu untersuchen und adäquat und angemessen darauf zu reagieren.

Unsere Verantwortlichen und Anlaufstellen

Für die Wahrung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind die CSR-Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit Human Resources und Legal & Compliance zuständig. Als externe Anlaufstelle steht die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard, Effingerstrasse 1, Postfach, CH-3001 Bern (info@kellerhals-carrard.ch) zur Verfügung.