Erdbebenprüfung bundeseigener Gebäude Klasse II
Projektbeschrieb
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2000 müssen alle bundeseigenen Gebäude der Bauwerksklasse II und III bezüglich ihrer Erdbebensicherheit überprüft werden. Dazu gehören Mannschaftskasernen, Werkstätten, Lager-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
In einer ersten von drei Stufen werden die Gebäude anhand einer Begehung mit einer Checkliste beurteilt und deren Priorität zur genaueren Überprüfung in die Stufen 2 und 3 festgelegt. Der Auftrag umfasste Gebäude der Bauwerksklasse II in der Erdbebenzone 1 in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern und Tessin.