Störfallvorsorge

Zivile Betriebe, in denen mit explosiven Stoffen umgegangen wird, fallen unter die Regelungen der Störfallverordnung (StFV). Diese Richtlinie gilt für alle Betriebe, die Umgang mit Explosivstoffen haben. Die Vollzugsbehörde kann Betriebe, Verkehrswege oder Rohrleitungsanlagen im Einzelfall der Störfallverordnung unterstellen, wenn sie aufgrund ihres Gefahrenpotenzials die Bevölkerung oder die Umwelt schwer schädigen könnten.

Das Handbuch zur Störfallvorsorge bei zivilen Betrieben mit Explosivstoffen haben wir als externer Berater gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, Umwelt- und Störfallfachstellen von Bund und Kantonen, dem VBS und betroffenen Betrieben erarbeitet. Zivile Betriebe können so eine konservative Risikoabschätzung erstellen und möglicher Sicherheitsmassnahmen identifizieren, um grössere Vorfälle zu verhindern. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben der Vollzugshilfe von 2022, verfassen Kurzberichte und führen Risikoermittlungen gemäss der StFV durch.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

•    Bewertung Ihrer Sicherheitsstandards
•    Untersuchung und Auswirkungen möglicher Ereignisse durch Explosivstoffe 
•    Beurteilung der baulichen Anlagen im Hinblick auf die Auswirkungen von Explosionen.
•    Ermittlung und Evaluierung von Sicherheitsmassnahmen 
•    Kurzberichte und Risikoermittlungen gemäss StFV für zivile Betriebe
 

Kontakt

Emch+Berger AG Bern

Bern, Biel/Bienne, Brig, Bulle, Spiez, Fribourg/Freiburg, Kopenhagen (DK), München (DE)

Referenzen
Sportzentrum Grindelwald
2020

Ammoniak-Kälteanlage Sportzentrum Grindelwald

Das Sportzentrum Grindelwald liegt im Zentrum des Dorfes und umfasst nebst einem Hallenbad eine Curlinghalle und eine Kunsteisbahn, welche nach dem Prinzip des direktverdampfenden Ammoniaks (NH3) gekühlt werden. Die Ammoniakmenge in der Kälteanlage übersteigt die Mengenschwelle gemäss Störfallverordnung (StFV) von 2'000 kg und die Anlage untersteht deshalb der StFV. Es musste ein Kurzbericht nach StFV erstellt und der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Der Kurzbericht beinhaltet Freisetzungs-, Ausbreitungs- und Wirkungsberechnungen für die relevanten Freisetzungsszenarien. Eine Leckage und Ausbreitung einer Ammoniakwolke (Ammoniakgas + Aerosol) wurde in der Kältezentrale sowie in der Zuleitung zum Eisfeld betrachtet. Mittels analytischen Verfahren wurden die Gefährdungsbereiche einer Freisetzung berechnet, die Exposition der Besucher und der Bevölkerung im Gefährdungsbereich der Ammoniakwolke bestimmt und eine Letalität je Szenario berechnet. Darauf basierend konnte gezeigt werden, ob durch die Anlage eine schwere Schädigung im Sinne der StFV möglich ist.

Weiter wurde überprüft, ob die Sicherheitsmassnahmen der im Jahr 1975 in Betrieb genommenen und laufend erneuerten Anlage den Regeln der Technik nach SN EN 378 und EKAS 6507 sowie dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Der Kurzbericht StFV wurde gemäss Vorgaben des BAFU und des kantonalen Laboratoriums des Kantons Bern zur Störfallvorsorge bei Kälteanlagen erstellt.