Parallelführung von Schiene und Strasse

Parallelführung von Schiene und Strasse - Artikel 23 der AB-EBV bei bestehenden Bahnlinien

Gemäss der AB-EBV zu Art. 23 sind bei bestehenden Parallelführungen zwischen Schiene und Strasse die Sicherheitsabstände zu überprüfen und nötigenfalls Schutzmassnahmen (z. B. Leitschranken) vorzusehen. Dies gilt insbesondere bei wesentlichen baulichen oder betrieblichen Änderungen an Strasse oder Eisenbahn sowie bei einer hohen Unfallhäufigkeit. Für die Überprüfung gibt es zwei Optionen: die Anwendung der Norm VSS 71 253 oder eine Risikoanalyse.
Die Norm fordert in den meisten Fällen entweder einen Mindestabstand zwischen den beiden Lichtraumprofilen von 1.5 bis 2.5 Metern oder die Errichtung von Fahrzeugrückhaltesystemen. Da Leitschranken bei einem Fahrzeuganprall in das Lichtraumprofil der Bahn ragen können, ist ihre normgerechte Umsetzung deshalb bei bestehenden Bahnlinien in der Regel schwer umsetzbar. Die Anwendung der Norm VSS 71 253 würde für viele Bahnen unverhältnismässige Investitionskosten bedeuten. Dies trifft besonders auf Bahnlinien zu, die aus historischen Gründen in sehr geringem Abstand entlang einer Strasse verlaufen.

Risikobasierte Abstandsüberprüfung

Die AB-EBV ermöglicht bei bestehenden Anlagen eine risikobasierte Bestimmung von Sicherheitsabständen und Schutzmassnahmen auf Basis einer spezifischen Risikoanalyse. Mit der von Emch+Berger entwickelten und vom BAV anerkannten Methodik für die Risikobeurteilung von Parallelführungsstrecken lässt sich die Notwendigkeit und die Art von Fahrzeugrückhaltesystem nachvollziehbar ermitteln. 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Bahnlinien mit moderatem Schienenverkehr kostenintensive Schutzmassnahmen in der Regel nicht verhältnismässig sind, und risikobasiert spezifische Lösungen zu treffen sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Unterstützung bei der Umsetzung der AB-EBV gemäss Art. 23
  • Durchführung von Analysen zur risikobasierten Festlegung von Sicherheitsabständen und Schutzmassnahmen auf Basis ortsspezifischer Einflussgrössen
  • Bewertung von Massnahmen anhand eines Kosten-Nutzen-Ansatzes
  • Risikoanalyse und Massnahmenplanung für einzelne Streckenabschnitte oder das gesamte Streckennetz als Leitfaden für künftige Ausbauten

Die Emch+Berger AG Bern kann bereits auf eine erfolgreiche Begleitung diverser Bahnen bei der risikobasierten Abstandsüberprüfung zurückblicken. Gerne stehen wir Ihnen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten, individuellen Lösung zur Verfügung.

Emch+Berger AG Bern

Bern, Biel/Bienne, Brig, Bulle, Spiez, Fribourg/Freiburg, Kopenhagen (DK), Frankfurt (DE)

Referenzen
Quellenangabe © Forchbahn AG
2018
2019

Parallelführung Schiene – Strasse bei der Forchbahn

Die Forchbahn verläuft zwischen Zürich-Rehalp und Esslingen fast auf ihrer gesamten Länge parallel und meist in einem sehr geringen Abstand zur Strasse. Gemäss der Ausführungsbestimmung 23.1 der AB-EBV müssen die Sicherheitsabstände überprüft werden, wenn die Unfallhäufigkeit dies erfordert oder wesentliche bauliche oder betriebliche Änderungen an Strasse oder Eisenbahn erfolgen.

Für bestehende Anlagen kann die Überprüfung durch die Anwendung der VSS-Norm 71 253 oder mit einer Risikoanalyse erfolgen. Für die Forchbahn wurde mit einer vom BAV anerkannten Methodik eine detaillierte Risikoanalyse für die Parallelführungsabschnitte vorgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass das Risiko zwischen Schiene und Strasse nebst der Geschwindigkeit sehr stark von weiteren lokalen Einflussfaktoren wie z.B. der Unfallhäufigkeit und dem DTV abhängt. Betrachtet man das Gesamtrisiko von Schiene und Strasse zusammen, so zeigte sich, dass in den meisten Fällen der Einbau von Fahrzeugrückhaltesystemen das Risiko auf der Strasse infolge Fahrzeugrückpralls derart erhöht, dass dadurch die Risikoreduktion bezüglich Kollision zwischen Bahn und Strassenverkehrsteilnehmern aufgehoben oder sogar übertroffen wird.

Für die Forchbahn wurde ein Leitfaden für zukünftige Plangenehmigungsverfahren erarbeitet, aus welchem für den Fall einer wesentlichen Änderung ersichtlich ist, wann ein Fahrzeugrückhaltesystem aufgrund der Parallelführung vorzusehen ist.

TPC
2020
2021

Tracés parallèles rail-route Transports Publics du Chablais (TPC SA)

Les Transports Publics du Chablais (TPC), exploitent plusieurs lignes ferroviaires à voie métrique ainsi que des lignes de bus dans le Chablais, dans les cantons suisses de Vaud et du Valais. Sur certains tronçons, les chemins de fer passent parallèlement et à faible distance des routes. 

Les dispositions d'exécution de l'OCF (DE-OCF, Edition 01.11.2020) relatives à l’art. 23 règlementent les distances de sécurité entre les routes et les chemins de fer. Les constructions existantes doivent être contrôlées, si la fréquence des accidents l’exige ou si les installations ferroviaires subissent une modification notable concernant leur construction ou leur exploitation. Des mesures de protection, comme des dispositifs de sécurité (par exemple des glissières de sécurité) doivent être examinés, si le risque dominant l’exige. Le contrôle des distances peut être effectué avec une analyse de risques tenant compte des situations comparables, ou bien par l’application de la norme VSS 71 253.

L’entreprise Emch+Berger AG Bern a déjà soutenu plusieurs entreprises ferroviaires à vérifier les distances entre le rail et la route sur la base d’une analyse des risques. À ce sujet, deux tronçons (Le Sépey – Les Planches et Gare Ollon – Giratoire Lombard) avec un tracé parallèle rail-route a été analysé pour les TPC SA en prenant compte des caractéristiques spécifiques sur le site et avec une analyse de coûts/bénéfice pour chaque segment, si et quelles mesures de protections devront être implémentés. L'expérience a montré que les mesures de protection coûteuses ne sont généralement pas proportionnées pour les lignes ferroviaires avec un trafic ferroviaire bas et que des solutions spécifiques doivent être trouvées sur la base du risque. 

2017
2018

Studien für die Appenzeller Bahnen

Ideenstudie neuer Bahnhof Gais:
Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Varianten für eine mögliche Verschiebung des Bahnhofs Gais untersucht. Gegenwärtig treffen zwei Bahnstrecken beim Bahnhof Gais aufeinander. Zwei Standorte wurden für die Verschiebung des Bahnhofs in Betracht bezogen. Es wurde dabei untersucht, wie die beiden Strecken weiterhin aufrechterhalten werden können und die Infrastruktur im Hinblick auf Fahrplan, Umsteigebeziehungen und Fahrkomfort verbessert werden kann. Mögliche Lösungsansätze für eine bessere Erschliessung des umliegenden Gebiets mit Bussen wurden ebenfalls aufgezeigt.

Machbarkeitsstudie Gleisverlegung Gonten:
In der Gemeinde Gonten und im umliegenden Gebiet kreuzen sich die Kantonsstrasse und die Bahnstrecke mehrfach. Die daraus resultierenden Bahnübergänge führen zu Rückstaus auf der Kantonstrasse. Ziel der Studie war daher mit einer möglichen Verlegung der Bahnstrecke eine Reduzierung von Kreuzungen zwischen der Kantonstrasse und der Bahnstrecke zu erreichen. Hierbei wurden drei Varianten erarbeitet, wobei eine mögliche Abtauschung der Bahnstrecke mit der Kantonstrasse sowie möglichen Verlegungen der Bahnstrecke südlich der Gemeinde betrachtet wurden. Die strassenbaulichen Auswirkungen wurden bei jeder Variante aufgezeigt.

Oberdorf
2013
2016

Waldenburgerbahn – Neues Lichtraumprofil und Normalien

Bei der Waldenburgerbahn wird in den nächsten Jahren ein Erneuerungsschub fällig. Wichtige Eckpunkte sind:

  • Das Rollmaterial ist gesamthaft zu ersetzen.
  • Die Erfüllung des Behindertengleichstellungs-Gesetzes erfordert die Beschaffung von Niederflurfahrzeugen und den Neubau der Bahnsteige in allen Stationen und Haltestellen.
  • Der zeitgemässe Ausbau der Kreuzungsstationen in äusserst engen Innerortsverhältnissen bringt Herausforderungen mit sich, weshalb Fahrplan, Fahrzeuge und Streckeninfrastruktur gesamthaft betrachtet und optimiert werden müssen.
  • Der Umbau des SBB-Bahnhofs Liestal führt im Jahr 2022 zu einer ca. einjährigen Betriebseinstellung.
  • Basierend auf der ohnehin durchzuführenden totalen Erneuerung und der bevorstehenden einjährigen Betriebseinstellung hat der Baselbieter Landrat beschlossen, die Spurweite der Waldenburgerbahn auf Meterspur umzustellen.

Die Diskussion um die Spurweite war mit einer Debatte um das zu verwendende Lichtraumprofil verbunden, da die Verwendung von breiteren Fahrzeugen eine Reduktion der Anzahl zu beschaffenden Fahrzeuge zur Folge hat.